Unsere Verpflichtung

Die Mitglieder der Initiative „Ihre RegionalGärtnerei“ verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Voraussetzungen:

  • zumindest ein Teil der angebotenen Pflanzen wird in Eigenproduktion erzeugt und zumindest ein Teil dieser Eigenproduktion wird direkt an den Endverbraucher abgesetzt.
  • Weitere angebotene Pflanzen sollen sofern möglich aus Anzucht in der Region stammen, auch der Bezug von Saatgut und Jungpflanzen findet soweit möglich aus der Region statt.
  • Nur diese regionale und eigenproduzierte Ware darf für den eigenen Absatz an Endverbraucher mit dem Logo „Ihre RegionalGärtnerei“ gekennzeichnet werden. Zulässig ist auch die Abgabe gekennzeichneter Ware an andere Regionalgärtner im Umkreis von 100 km.
  • Als regionaler Zukauf gilt, was in einem Umkreis von maximal 100 km um den Standort der Endverkaufsgärtnerei produziert und direkt zugekauft wird. Auch hier ist die Kennzeichnung mit dem Logo zulässig.
  • Die gekennzeichneten Pflanzen müssen mindestens von Kulturbeginn (Zeitpunkt des Umtopfens) an, Baumschulware mindestens im letzten Standjahr auf den Anzuchtflächen im eigenen Betrieb stehen.
  • Der Betrieb achtet auf eine nachhaltige und umweltschonende Produktion.